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 Die Geschichte des Islam

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Staaten mit einem islamischen Bevölkerungsanteil von mehr als 10%Grün: sunnitische Gebiete, Rot: schiitische Gebiete, Blau: Ibaditen (Oman)
Staaten mit einem islamischen Bevölkerungsanteil von mehr als 10%
Grün: sunnitische Gebiete, Rot: schiitische Gebiete, Blau: Ibaditen (Oman)

Der Islam (arabisch: إسلام‎ islām, „Unterwerfung unter oder Hingabe an Gott“; الإسلام‎ al-islām, „der Islam“ ist mit ca. 1,3 Milliarden Anhängern[1] nach dem Christentum (ca. 2,1 Milliarden Anhänger) die zweitgrößte Religion der Welt. Seine Anhänger bezeichnen sich als Muslime oder Moslems.

Der Islam ist eine monotheistische abrahamitische Religion, die sich streng vom Polytheismus und auch von der christlichen Vorstellung von Inkarnation und Dreifaltigkeit abgrenzt. Bestimmendes Element ist die Lehre vom tauhid, der Einheit Gottes.

Das arabische Wort für Gott ist Allah; da der Islam seinen Ursprung in arabischsprechenden Ländern hat, wird daher außerhalb dieser Gebiete die Bezeichnung Allah nur für den Gott der Moslems verwendet.

Der Islam ist nicht allein eine Religion, sondern zugleich ein in sich geschlossenes, für Muslime verbindliches rechtlich-politisches Wertesystem. Er gründet auf dem Koran, der für die Gläubigen das unverfälschte Wort Gottes ist, „unnachahmbar“, von „übermenschlicher Schönheit“ und die „Lösung aller Probleme“, einschließlich „so manche(r) irdischen Befehle, Anordnungen über das tägliche Leben und über die staatliche Ordnung“. [2]

Zweite Erkenntnisquelle neben dem Koran sind für die meisten Muslime die Worte und Handlungen (Sunna) des Propheten Mohammed, dem Religionsstifter und „Siegel der Propheten“.

Die Entstehung des Islam

Siehe den Hauptartikel Geschichte des Islam

Moschee des Propheten Mohammed
Moschee des Propheten Mohammed
Pilger in Mekka, im Hintergrund die Kaaba
Pilger in Mekka, im Hintergrund die Kaaba

Der Religionsstifter Mohammed (محمد‎, „der Vielgelobte“) wurde um 571 als Sohn eines Händlers aus dem Stamme der Quraisch in Mekka im heutigen Saudi-Arabien geboren. Nach islamischer Überlieferung erschien ihm im Alter von etwa 40 Jahren der Erzengel Gabriel, der ihm die Verse der göttlichen Offenbarung (den Koran) diktierte, deren Verkündigung Mohammed den Rest seines Lebens beschäftigen sollte. Mohammeds Offenbarungen wurden unter der Regierung Uthman ibn Affans, des dritten Kalifen, gesammelt und kanonisiert. Diese Sammlung der Offenbarungen Mohammeds ist der Koran. Die von Mohammed verkündete Botschaft eines kompromisslosen Monotheismuspolytheistischen Mekka jener Zeit wenige Anhänger, und die junge muslimische Gemeinde sah sich unter dem Druck ihrer Gegner gezwungen, Mekka zu verlassen. Die Übersiedlung (hidschra) in das nördlich gelegene Yathrib (Medina) brachte Mohammed mit den dort siedelnden jüdischen Stämmen in Kontakt, die er allerdings nicht von seinem göttlichen Auftrag zu überzeugen vermochte und die später unter seinem Oberbefehl vertrieben (Banu Qainuqa und die Banu Nadir) oder ausgelöscht wurden (Banu Quraiza; die Männer wurden umgebracht, die Frauen und Kinder kamen in die Sklaverei). Ihre Weigerung, ihn als eigenen Propheten anzuerkennen, ließ in Mohammed die Vorstellung reifen, dass Juden und Christen vom rechten Weg des einen Gottes abgewichen waren und ihre Offenbarungen verfälscht seien. Daraus scheint sich für ihn ergeben zu haben, dass er nicht lediglich die Offenbarung der bereits existierenden monotheistischen Religionen fortführte, sondern dass es vielmehr seine Aufgabe sei, den ursprünglichen abrahamitischen Monotheismus wiederzuerrichten. Diesen Beschluss verkündete er anlässlich der Abschiedswallfahrt kurz vor seinem Tode. Der Islam als eigenständige Religion war damit geboren. Sichtbares Zeichen dieses Wandels war es, dass die Gebetsrichtung schon kurze Zeit nach der Hidschra geändert wurde: von Jerusalem, der Stätte des judaeo-christlichen Monotheismus hin nach Mekka, dem Ort der Kaaba, dem „Hause Gottes“ (بيت الله). Das Jahr, in dem die Hidschra stattfand, wurde durch Beschluss des zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab als erstes Jahr der islamischen Zeitrechnung fand im festgelegt.


Glaubensgrundsätze

Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:

Erwähnt werden diese Glaubensartikel u. a. im Koran (z. B. Sure 4, Vers 136):

„Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott, seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“

Auch in Hadithen, wie folgendem Ausspruch des Propheten, heißt es:

„Der Glaube besteht darin, dass du an Gott glaubst und an seine Engel, an seine Bücher, an seine Propheten und an den Jüngsten Tag, sowie an die göttliche Vorsehung des Guten und des Bösen.“

Der Islam ist eine ausgeprägt monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der Dreifaltigkeit wird ausdrücklich als polytheistisch abgelehnt, ebenso jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine „99 schönsten Namen“ (al-asmāʾu ʾl-ḥusnā) beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Menschen können über Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat. Die Definition der Attribute Gottes anhand der Koranauslegung führte im sunnitischen Islam zur Zeit der Abbasiden vor allem in den Lehren der Mu'tazila und ihrer Gegner zu heftigen Auseinandersetzungen.

Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere: Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu „verbieten, was verwerflich ist: Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر‎) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157).

Die Scharia

Hauptartikel: Scharia

Die Scharia (الشريعة‎, DMG Šarīʿa) ist das islamische Recht, das alle Bereiche des Lebens umfasst und nach göttlichen, unveränderbaren Regeln ordnet. Diese Regeln wurden vor allem in der frühen Abbasidenzeit schriftlich fixiert und bilden auch heute noch die Grundlage des islamischen Rechts. Die konkrete Anwendung geschieht durch Fatwas, religiöse Gutachten oder Lehrentscheidung, die von Religionsgelehrten (Muftis) aufgrund der Interpretation von Koran und Sunna nach traditionellen Regeln (usul al-fiqh) getroffen werden.

Es gibt Fatwas aus allen Bereichen des Lebens. Ehe-, Kauf-, Vertrags- und Strafrecht, sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt (Siehe Dschihad) wird geregelt. Die Scharia darf aber nicht als kodifiziertes Recht verstanden werden, obwohl es auch Bemühungen zur Kodifizierungen gab. Wann immer deshalb von der „Einführung der Scharia“ als Rechtssystem gesprochen wird, handelt es sich nur um Teile der Scharia. (siehe Umsetzung der Scharia)

Die Scharia ist nach ihrem Selbstverständnis universal gültig und muss nach islamischem Verständnis weltweit durchgesetzt werden (siehe auch Karikaturenstreit). Bestimmte Regeln zur Glaubensausübung, wie Gebet und Wallfahrt, sind jedoch nur für Muslime gültig. Nur im Ehe- und Privatrecht sind Ausnahmen vorgesehen. Dafür hat die islamische Rechtsprechung ein besonderes Fremdenrecht und Recht für Minderheiten entwickelt. Am differenziertesten war wohl das osmanische Millet-System, welches in manchen Bereichen Autonomie für bestimmte Religionsgemeinschaften vorsah.

Ein Großteil der Scharia muss nach den Grundsatz al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar von allen Muslimen, auch mit Gewalt, durchgesetzt werden. Die klassische Scharia unterteilt sich in eine schiitische und vier sunnitische Rechtsschulen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Umfeld von mehrheitlich islamischen Gesellschaften entstanden. Die Diasporasituation von Muslimen fehlt in den klassischen Rechtsschulen und wird erst durch neuere Fatwas zunehmend berücksichtigt. Da es unter islamischen Rechtsgelehrten keinen allgemeinen Konsens gibt ist es nicht möglich von „der Scharia“ zu sprechen, da es keine einheitliche Scharia gibt. Kritik muss deshalb immer an konkreten Fatwas geübt werden.


Gegenwart

Zwei Frauen in der Moschee von Selangor in Shah Alam, Malaysia
Zwei Frauen in der Moschee von Selangor in Shah Alam, Malaysia

Heute ist der Islam in vielen Ländern des Nahen Ostens, Nordafrikas, Zentral- und Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der Sahara im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in Europa sind Bosnien und Herzegowina, der europäische Teil der Türkei und Albanien. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten. Die Anhängerzahl des Islam wird auf 1,3 Milliarden[1] geschätzt.

Islamische Konferenz

Die islamischen Länder sind in der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.

Die Heiligen Stätten des Islam

Die Kaaba in der Nacht
Die Kaaba in der Nacht

Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine besondere Bedeutung zukommt: Die Stadt Mekka gilt als heiligster Ort für die Muslime. Sie ist Geburtsort des Propheten Mohammed, mit der Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (Qibla) bestimmt. Darauf folgt mit Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete. Der drittheiligste Ort ist für Muslime Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im Koran (Sure 17, „Die nächtliche Reise“) erwähnten al-Aqsa-Moschee definiert haben.

Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von Sufi-Scheichs. Führend in der Zahl heiliger Orte ist vermutlich der nordafrikanische Volksislam mit unzähligen Grabstätten von Marabuts. Abgesehen von den ersten drei heiligen Stätten ist der Status der „heiligen“ Städte – wie die Heiligenverehrung selbst – im Islam ein äußerst kontroverses Thema. Für Schiiten stellen außerdem die Städte Kerbela und Kufa heilige Orte dar, zu denen jedes Jahr gepilgert wird.

Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch historisch nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.






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